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Vorläufiger NachbarR Schutz
- keine aufschiebende Wirkung d Widerspruch (§ 80 II 1 Nr 3 VwGO + 212a I BauGB)
- EilRSchutz geboten?
- Antrag nach 80a I Nr 2 VwGO mit Aussetzung d Vollziehung
- Antrag nach 80a III VwGO erlaubt es dem Gericht selbst Sicherungsmaßnahmen anzuordnen
P Antrag an die Beh oder Rechtsschutz bei Gericht
- Behörde kann von sich aus aussetzen (80 IV) oder auf Antrag (80a I Nr 2)
+ nebeneinander v Beh eigenem Aussetzen und d Antrag
- wenn Bauwilliger ein anderes als das genehmigte Vorhaben baut ist 80a I Nr 2 ausgeschlossen (würde ins Leere gehen) => dann 123 I VwGO
- EilRSchutz geboten?
- Antrag nach 80a I Nr 2 VwGO mit Aussetzung d Vollziehung
- Antrag nach 80a III VwGO erlaubt es dem Gericht selbst Sicherungsmaßnahmen anzuordnen
P Antrag an die Beh oder Rechtsschutz bei Gericht
- Behörde kann von sich aus aussetzen (80 IV) oder auf Antrag (80a I Nr 2)
+ nebeneinander v Beh eigenem Aussetzen und d Antrag
- wenn Bauwilliger ein anderes als das genehmigte Vorhaben baut ist 80a I Nr 2 ausgeschlossen (würde ins Leere gehen) => dann 123 I VwGO
Tags: Baurecht, Verwaltungsprozessrecht
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