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Aufgaben der EU im Interesse der Pflegeberufe
(SB 2, S. 38)
(SB 2, S. 38)
•Die EU hat zu Beratungszwecken die Public Health Commission eingesetzt, die ihrerseits eine Expertengruppe eingesetzt hat zur Entwicklung und Überprüfung von
verbindlichen Standards für die Pflegeausbildung.
•Weiterhin wurde eine ständige Vertretung aller Pflegeberufe in Europa geschaffen, das die EG Kommission fortlaufend berät sowie eigene Richtlinien und Empfehlungen erarbeitet. Zu den Aufgaben dieses Comittees (Standing Comittee of Nurses of the EEC) gehört eine enge Zusammenarbeit mit der European Nursing Group (ENG), eine Sonderkommission des ICN.
•1979 hat die Europäische Kommission das Advisory Committee on Training Nursing (ACTN) gegründet, das beratende Funktion in Ausbildungsangelegenheiten der Pflegeberufe hat.
•Die EU hat bislang Richtlinien und Empfehlungen zur gesamteuropäischen Mindeststandardisierung der Pflegeausbildung, sowie zur Freizügigkeit der Berufsausübung erlassen.
verbindlichen Standards für die Pflegeausbildung.
•Weiterhin wurde eine ständige Vertretung aller Pflegeberufe in Europa geschaffen, das die EG Kommission fortlaufend berät sowie eigene Richtlinien und Empfehlungen erarbeitet. Zu den Aufgaben dieses Comittees (Standing Comittee of Nurses of the EEC) gehört eine enge Zusammenarbeit mit der European Nursing Group (ENG), eine Sonderkommission des ICN.
•1979 hat die Europäische Kommission das Advisory Committee on Training Nursing (ACTN) gegründet, das beratende Funktion in Ausbildungsangelegenheiten der Pflegeberufe hat.
•Die EU hat bislang Richtlinien und Empfehlungen zur gesamteuropäischen Mindeststandardisierung der Pflegeausbildung, sowie zur Freizügigkeit der Berufsausübung erlassen.
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Pflegewissenschaft
Thema: Pflegewissenschaft I
Schule / Uni: Hamburger-Fern-Hochschule
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 13.08.2011