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Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern / Verwaltungs-/Verwaltungsprozessrecht
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Kann ein unanfechtbarer VA aufgehoben werden?
⬛ durch Behörde kann ein unanfechtbarer VA nach Art. 48 BayVwVfG zurückgenommen (rechtswidrig) oder nach Art. 49 BayVwVfG (rechtmäßig)

⬛ sofern der Verwaltungsgerichtsweg erschöpft ist, kann unter Umständen Verfassungsbeschwerde nach Art. 120 BV oder Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 I Nr. 4 GG eingelegt werden
Ist auch dieser Rechtsweg erschöpft bleibt noch die Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Tags: Verwaltungsakt
Quelle: Kitzeder Skript
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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