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Planerhaltung
- Grundsatz - Rewi B-Plan -> unwirksam
- Aber Wirkungen § 214, 215 BauGB = Erhaltung B-Plan bei unbeachtlichen Verstößen
-> Fehler kann ex nunc oder ex tunc behoben werden, Fehler müssen innerhalb eines Jahres gerügt werden § 215 BauGb
- Aber Wirkungen § 214, 215 BauGB = Erhaltung B-Plan bei unbeachtlichen Verstößen
-> Fehler kann ex nunc oder ex tunc behoben werden, Fehler müssen innerhalb eines Jahres gerügt werden § 215 BauGb
Tags: Baurecht
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