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Was regelt Art. 10 EMRK?
Art. 10 EMRK, Freiheit der Meinungsäusserung
- Jede Person hat Recht auf freie Meinungsäusserung
- Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienlandschaft
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: Chur
Veröffentlicht: 20.01.2013