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Welches Ziel verfolgt die Preisangabenverordnung?
Was wird durch die Verordnung geregelt?
Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt, wie Verkäufer ihre Preise gegenüber dem Verbraucher anzugeben haben. Vorgaben:
Die Endpreise sind inklusive Umsatzsteuer auszuzeichnen. Werden die Preise aufgegliedert, sind die Endpreise hervorzuheben.
Grundpreis je Mengeneinheit muss angegeben sein.
Im Handel hat die Angabe auf Preisschildern, die unmittelbar an der Ware angebracht sind, oder auf Regalen zu erfolgen. Der Versandhandel kann Kataloge; Dienstleister können Preisverzeichnisse verwenden.Der angegebene Preis muss eindeutig dem entsprechenden Angebot oder der entsprechenden Werbung zugeordnet werden können sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Der Versandhandel hat zusätzlich explizit darauf hin zu weisen, dass die Preise die Steuereinschließen.
Er hat die anfallenden Versandkosten gesondert anzugeben, soweit diese berechnet werden.
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Karteninfo:
Autor: dieHeeli
Oberthema: Absatzwirtschaft
Thema: Absatzwirtschaft
Ort: Unterlüß
Veröffentlicht: 18.05.2015

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