Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
29
Welche Probleme (Gefahren) können sich bei Lob und Belohnung in der Anwendung ergeben
- Der Erzieher nimmt erwünschtes Verhalten als selbstverständlich und belohnt (verstärkt) es nicht mehr
- Der Erzieher unterliegt manchmal einer selektiven Wahrnehmung. man sieht hauptsächlich das unerwünschte Verhalten und das positive Verh. bleibt dann unbemerkt (Marco stört den Unterricht, ist aber immer Pünktlich)
- nicht erwünschtes Verhalten wird oft unbeabsichtigt verstärkt (es werden im Unterricht Hausaufgaben eines anderen Fachs gemacht, der Lehrer ermahnt nicht, so kommen die Schüler zu dem Schluss, das ist so in Ordnung)
- erwünschtes Verhalten wird nicht bestärkt, weil die Gelegenheit dazu verpasst wird. (Marco stört normal den Unterricht, heute aber nicht. der Lehrer ist nur froh und bestärkt Marco nicht im "nicht stören")
- Das Anspruchsniveau wird nicht beachtet. es werden Leistungen gelobt, die der Gelobte als selbstverständlich erachtet und das Lob bedeutet dann eher, das der Erziehende einem nicht mehr zutraut.
- Der Erzieher unterliegt manchmal einer selektiven Wahrnehmung. man sieht hauptsächlich das unerwünschte Verhalten und das positive Verh. bleibt dann unbemerkt (Marco stört den Unterricht, ist aber immer Pünktlich)
- nicht erwünschtes Verhalten wird oft unbeabsichtigt verstärkt (es werden im Unterricht Hausaufgaben eines anderen Fachs gemacht, der Lehrer ermahnt nicht, so kommen die Schüler zu dem Schluss, das ist so in Ordnung)
- erwünschtes Verhalten wird nicht bestärkt, weil die Gelegenheit dazu verpasst wird. (Marco stört normal den Unterricht, heute aber nicht. der Lehrer ist nur froh und bestärkt Marco nicht im "nicht stören")
- Das Anspruchsniveau wird nicht beachtet. es werden Leistungen gelobt, die der Gelobte als selbstverständlich erachtet und das Lob bedeutet dann eher, das der Erziehende einem nicht mehr zutraut.
Karteninfo:
Autor: Peter Bödege
Oberthema: Pädagogik
Thema: Erziehungsmaßnahmen
Schule / Uni: MaxQ AE64
Ort: Heidelberg
Veröffentlicht: 23.03.2017