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Bedingte Kapitalerhöhung
- Die Erhöhung des Grundkapitals ist von der Ausübung von Options- oder Umtauschrechten abhängig.
- Zulässig zur Abdeckung von Umtauschrechten in Aktien aus Wandelschuldverschreibungen bzw. Optionsschuldverschreibungen, zur Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen und zur Ausgabe von Optionsrechten an Arbeitnehmer im Rahmen einer Gewinnbeteiligung
- Ist an Bedingung geknüpft 1. Wenn Unternehmen Wandelanleihen emittiert hat, muss Puffer aufgebaut werden, um den Umtausch zu gewährleisten2. Bei Belegschaftsaktien, die in schlechten Zeiten gebildet werden und wieder eingefordert werden können -> hier kann bedingte Kapitalerhöhung nötig sein
Karteninfo:
Autor: Katja
Oberthema: Wirtschaft
Thema: Investition & Finanzierung
Schule / Uni: Universität Duisburg-Essen
Ort: Duisburg
Veröffentlicht: 13.03.2015