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Alle Oberthemen / Versicherungswesen / Grundlagen

Versicherungs ABC (11 Karten)

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Was bedeuten die Begriffe: Erstversicherer, Rückversicherer und Mitversicherer
Erstversicherer: sind Versicherungsunternehmen, die Versicherungsverträge mit Partnern abschließen --> direktes Geschäft.

Rückversicherer: "die Versicherung der (Erst)versicherung", Risiko wird auf mehrere Versicherungsgesellschaften autgeteilt.

Mitversicherer: Erstversicherer gewähren einen Versicherungsnehmer gemeinsamen Versicherungsschutz.
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Wann spricht man von Risiko?
Risiko ist die Möglichkeit, dass ein Schaden eintritt.
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Was ist Inhalt des Versicherungsvertragsgesetzes?
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt auch die Rechte und Pflichten, die durch den Versicherungsvertrag für Versicherer und Versicherungsnehmer begründet werden.
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Welche 4 Personen können an einem Versicherungsvertrag beteiligt sein?
Versicherungsnehmer
Versicherer
Versichterte Person
Versicherungsvermittler
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Wann beginnt eine Versicherung?
Mit der Zahlung der Erstprämie.
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Was bedeutet Selbstbehalt?
Der Versicherte erklärt sich bereit, im Falle eines Schadens, einen Teil der Kosten selbst zu tragen.
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Was bedeuten die Begriffe: Zeitwert und Neuwert?
Zeitwert: ist der Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadenereignisses.

Neuwert: Anschaffungswert einer Sache
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Nennen Sie 5 wesentliche Vertragsbestandsteile des Versicherungsscheines (Polizze)
Name und Anschrift des Versicherers und des Versicherungsnehmers

Polizzennummer

Versicherungssparte

Versicherte Sache oder versicherte Person

Versicherungssumme bzw. Höhe und Umfang der Versicherungsleistung
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Was bedeutet vorläufige Deckung?
Ist ein selbstständiger, unabhängiger, kurzfristiger Versicherungsvertrag, der sofortigen Versicherungsschutz bietet.
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Wann beginnt und endet die vorläufige Deckungszusage?
Beginnt mit der Zusage und endet
* zum vereinbarten Termin
* mit der Kündigung, wenn sie auf unbestimmte Zeit erteilt wurde
* wenn der entgültige Vertrag zustande kommt.
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Erklären Sie den Unterschied zwischen Rücktritt und Kündigung?
Rücktritt:
Durch Rücktritt wird ein Versicherungsvertrag rückwirkend aufgelöst, als ob er nie abgeschlossen worden wäre.

Kündigung:
Ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung mit dem Ziel den Versicherungsvertrag zum gegenwärtigen oder zu einem in der Zukunft liegendem Zeitpunkt zu beenden. ( Nicht rückwirkend!)
Kartensatzinfo:
Autor: Waltraud Kostenzer
Oberthema: Versicherungswesen
Thema: Grundlagen
Veröffentlicht: 17.03.2010
 
Schlagwörter Karten:
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