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Alle Oberthemen / BWL / Rechnungswesen

Rechnungswesen B (58 Karten)

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Eine Bilanz enthält...
...Vermögensgegenstände, Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) und Rechnungsabgrenzungsposten sowie Eigenkapital des Unternehmens
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Die Aktivierungskriterien nach dem HGB
Es handelt sich um ein
- Wirtschaftliches Gut (Objekt ist nützlich und knapp)
- das einzeln bewertbar ist (Objekt ist selbstständig bewertbar)
- und einzeln verwertbar ist (konkret: einzeln veräußerbar; abstrakt: kann ohne veräußerbar zu sein, zur Schuldendeckung verwertet werden und ist bilanziell greifbar)
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Was darf nach HGB passiviert werden?
- Alle Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) müssen
- Verbindlichkeit muss als solche passiviert werden, wenn dem Grunde und der Höhe nach sichere Verpflichtungen geg. dritten bestehen
- Rückstellungen und weitere Posten (RAP, passive latente Steuern) müssen angesetzt werden, da gesetzliche Regelung die P. vorschreibt.
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Rückstellungsarten (HGB)
- Verbindlichkeitsrückstellungen
- Drohverlustrückstellungen
- Aufwandsrückstellungen (Verpflichtungen des Kaufm. gegen sich selbst)
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Voraussetzungen für Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
- Verpflichtung gegenüber Dritten
- Ungewissheit dem Grunde und/ oder der Höhe nach
- Drohende Inanspruchnahme aus der Verpflichtung
- wirtschaftliche Belastung/ zukünftige Bruttovermögensminderung
- rechtliche Entstehung und/ oder wirtschaftliche Verursachung am Bilanzstichtag
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Voraussetzungen für Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- drohener Verlust
- schwebendes Geschäft
- hinreichende Sicherheit des Verlusteintritts
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Voraussetzungen für Aufwandsrückstellungen
- im Geschäftsjahr unterlassene Instandhaltung, die im Folgejahr in den ersten drei Monaten nachgeholt wird
- im Geschäftsjahr unterlassene Abraumbeseitigung, die im Folgejahr nachgeholt wird
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Aktive RAP...
...sind anzusetzen für:
- Ausgaben vor dem Abschlussstichtag
- die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen

...sind grundsätzlich keine Vermögensgegenstände
...Bsp. (Miete, Versicherungsprämien)
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Passive RAP...
...sind anzusetzen für
- Einnahmen die vor dem Abschlussstichtag
- die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen
...sind grundsätzlich keine Schulden
Bsp. (im vorraus erhaltene Mieten, Versicherungsprämien)
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Aktivierungsverbot nach HGB bei?
- Gründungsaufwendungen
- Eigenkapitalbeschaffungsaufwendungen
- Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen
- selbstgeschaffene Marken, Drucktitel
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Aktivierungswahlrecht nach HGB bei?
- selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
- Disagio
- Aktive latente Steuern
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abstrakte Aktivierungsfähigkeit nach HGB bei?
- wirtschaftliches Gut (nützlich und knapp), das einzeln bewertbar und einzeln verwertbar ist
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Pflicht zur Aktivierung bei?
- abstrakter Aktivierungsfähigkeit
- derivativem GoF
- aktiver RAP
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Passivierungsverplichtung bei...
sicheren Drittverpflichtungen
- (dem Grunde und er Höhe nach sichere, rechtliche oder faktische Verpflichtungen geg. Dritten, die zu einer wirtschaftl. Belastung führt)
Rückstellung mit Passivierungspflicht
- Rückstellung für ungewisse Verb.
- Rückst. für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- Aufwandsrückstellungen für unterl. Instandhaltungen
- Aufwandsrückstell. für Abraumbeseitigung
sonstiger Posten mit Passivierungspflicht
- Passiver RAP
- Passive latente Steuern
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Aktivierung von Financial Leasing Gütern
- im Regelfall bei Leasinggeber

beim Leasingnehmer, wenn
- Verlängerungs- oder Kaufoption vereinbart ist, die Leasingnehmer einen wesentlichen Vorteil bringt
- Grundmietzeit und betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer annähernd gleich lang sind
- Spezialleasingverträge über Gegenstände, die Nutzung nur durch Leasingnehmer ermöglichen
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Definition eines Vermögenswerts nach IFRS
- aufgrund von Ereignissen in der  Vergangenheit
- in der Verfügungsmachts des U. stehende Ressource
- von der erwartete wird, dass dem U. aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt
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Voraussetzungen zum Ansatz von Abschlussposten nach IFRS
- Wahrscheinlicher Zufluss des künftigen wirtschaftlichen Nutzens und
- verlässlich bewertbarere Anschaffungs- oder Herstellungskosten
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Grundsätze der Aktivierung: IFRS vs. HGB
Aktivierung nach IFRS Aktivierung nach HGB
Vermögenswert (Asset) Vermögenswert liegt vor, wahrscheinlicher Zufluss von künftigem wirtschaftlichem Nutzen und verläss bewertbare Anschaffungs- oder Herstellungskosten Vermögensgegenstand (VG) Wirtschaftliches Gut, einzeln bewertbar, einzeln verwertbar und kein Aktivierungsverbot
RAP nach Konzept der Periodenabgrenzung anzusetzen, sofern Vermögenswert-Definition/ -Ansatzvoraussetzungen erfüllt RAP Grds. Ausgabe vor dem Bilanzstichtag und Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
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Definition einer Schuld nach IFRS
- aus einem Ereignis in der Vergangenheit entstandene
- gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens
- deren Erfüllung erwartungsgemäß zu einem Abfluss künftigen wirtschaftlichen Nutzens führt
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Voraussetzungen zum Ansatz von Abschlussposten nach IFRS
- wahrscheinlicher Abfluss des wirtschaftlichen Nutzens und
- verlässlich bewertbarer Wert der Verpflichtung
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IFRS - Annahmen und Anforderungen
Annahmen:
- Grundsatz der Periodenabgrenzung
- Grundsatz der Unternehmensfortführung

Qualitative Anforderungen:
- Verständlichkeit
- Relevanz
- Verlässlichkeit
- Vergleichbarkeit

Nebenbedingungen:
- zeitnahe Berichterstattung
- Abwägung von Kosten und Nutzen von bereitgestellten Infos
- Abwägung der versch. qualitat. Anforderungen an den Abschluss
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HGB - Rechenschaftsgrundsätze der GoB
Rahmengrundsätze:
- Richtigkeit und Willkürfreiheit
- Klarheit
- Vollständigkeit
- Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit

Definitionsgrundsätze:
- Realisationsprinzip und Anschaffungswertprinzip
- Abgrenzung der sache und der Zeit nach
- Imparitätsprinzip

Ergänzende Grundsätze:
- Stetigkeit, Vergleichbarkeit
- Vorsichtsprinzip
Tags: -
Quelle:
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Die drei Methoden der Mengenerfassung im Rechnungswesen
Inventurmethode:
- Ermittlung des Endbestandes auf Grund einer körperlichen Bestandsaufnahme durch Zählen, Messen, Wiegen...
- Berechnung des Verbrauchs durch: Verbrauch = Anfangsbestand + Zugänge - Endbestand
- nur diese Methode ist, da sie tatsächliche Werte nachweist handelsrechtlich zur Ermittlung des Endbestandes zulässig
Skontrationsmethode:
- Erfassung des Verbrauchs mittels Materialentnahmescheinen:
(Verbrauch = Summe der Abgänge lt. Materialentnahmescheine)
- Endbestand = Anfangsbestand + Zugänge - Verbrauch

Retrograde Methode:
- Berechnung des Verbrauchs aufgrund des Produktionsprogramms des Unternehmens
- Verbrauch entspricht der Summe der Menge der erzeugten Produkte mal dem benötigtem Material
- Endbestand = Anfangsbestand + Zugänge - Verbrauch
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Inventurverfahren:
körperliche Bestandsaufnahme (Regelfall)
- Vollaufnahme aller Vermögenspositionen
- Stichprobeninventur

Buchinventur
- nur in begründeten Fällen möglich (z.B. bei Forderungen und Verb.)
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Inventurarten
Bilanzstichtaginventur
- am Bilanzstichtag +- 10 Tage


Permanente Inventur
- einmal im Jahr, kein bestimmter Zeitpunkt festgelegt


Vor- bzw. nachverlegte Inventur
- innerhalb von 2 bis 3 Monaten vor bzw. nach dem Bilanzstichtag
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Notwendige Bestandteile eines Inventars
- Tag der Aufnahme
- Lagerorte
- Bezeichnung der Vermögensgegenstände
- Mengen der Vermögensgegenstände
- Werte je Einheit eines Vermögensgegenstandes und Gesamtwert je Posten
- Hinweise auf Unterlagen zur Nachprüfung der Inventurwerte der einzelnen Vermögensgegenstände
- Handzeichen, der aufnehmenden Sachbearbeiter
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Anlagevermögen...
...Gegenstände die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen
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Umlaufvermögen
Gegenstände die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
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Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
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Eigenkapital
...von den Miteigentümern dem U. zur Verfügung gestellte Mittel
- Gezeichnetes Kapital
- Rücklagen (EK-Reserve)
- Jahresüberschuss/ Fehlbetrag
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Fremdkapital
...rechtliche und faktische Verpflichtungen gegenüber dritten
- Verbindlichkeiten
- Rückstellungen
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Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
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Zwecke der Rechnungslegung  - Rechenschaft
- ermöglicht durch Dokumentation.
- gegenüber Unternehmensleitung und Dritten
- über: Vermögen, Schulden, RAP, Aufwendungen, Erträge
- entsprechend dem Grundsatz der Kapitalerhaltung, durch Ermittlung eines vorsichtig bemessenen ausschüttungsfähigen Gewinns

- Ausschüttungsregelungen nach HGB
Ausschüttungssperre und Mindestausschüttung

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IFRS - Rechnungslegung - Pflicht und Wahlrecht
- Wahlrecht für Einzel-Jahresabschlüsse (beschränkt auf Offenlegungszwecke
- Pflicht für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen
- Wahlrecht für nicht kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen
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IFRS vs. HGB
vorgegeben durch:
- HGB: deutschen Gesetzgeber
- IFRS: International Accounting Standards Board (IASB)

relevant für steuerliche Gewinnermittlung?
- HGB: ja
- IFRS: nein

IFRS: Case law - Einzelsachverhaltsregelungen
HGB: Code law - allgemeingültige Regelungen

Hauptadressaten:
- HGB: Gläubiger(schutz) --> vorsichtige Gewinnermittlung
- IFRS: orientieren sich an Informationsbedürfnissen von Investoren

HGB gilt für einzelne U.  aller Rechtsformen und für Konzerne
IFRS gilt für einzelne U. und Konzerne mit Schwerpunkt auf kapitalmarktorientierte Konzerne
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Die GuV erfasst
...alle Aufwendungen und Erträge einer Periode
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Der Anhang enthält...
...verbale Erläuterungen zu Bilanz und GuV sowie sonst. Pflichtangaben
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Der Lagebericht...
...soll das tatsächliche Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage in verbaler Form darstellen
- Geschäftsverlauf
- Lage der Gesellschaft
- Risken und Chancen der künftigen Entwicklung des U.
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Ermittlungsmodelle stellen...
...Rechengrößen fest, etwa den Bilanzgewinn.
Werden unterschieden von Entscheidungsmodellen, die zieloptimale Alternativen berechnen
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Ist-Rechnungen...
... sind vergangenheitsorientiert
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Planrechnungen...
- sind Vorausschaurechnungen
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Pagatorische Rechungen und kalkulatorische Rechnungen
- Pagatorische R. enthalten ausschließlich Zahlungsgrößen
- kalkulatorische R. enthalten auch nicht pagatorische "kalkulatorische" Größen
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Gängige Ermittlungsmodelle:
- Konten (pagatorisch)
- GuV (pagatorisch)
- Handels- und Steuerbilanz (pagatorisch)
- Ist-Kosten- und Leistungsrechnung (kalkulatorisch)
- kalkulatorische Vermögens- und Kapitalrechnungen (kalk.)
- Plan-Erfolgsrechnungen (pagatorisch)
- Planbilanzen (pagatorisch)
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Finanzeinnahmen und Erfolgseinnahmen
- Finanzeinnahmen sind rein zahlungswirksam
- Erfolgseinnahmen sind auch erfolgswirksam
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Die Erfolgsrechnung erfasst...
... periodisierte Erfolgseinnahmen und Erfolgsausgaben.
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Die Bilanz...
- ist ein Verbindungs- und Speichererelement zw. Finanz- und Erfolgsrechnung
- speichert Posten insoweit als Zahlungs- und Erfolgseffekt dem Grunde oder der Zeit nach auseinanderfallen
- nimmt die Salden der Finanz- und der Erfolgsrechnung auf
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Relevanz der Rechnungslegungsinstrumente
- Finanzrechnung: Überwachung der Zahlungsfähigkeit
- Bilanz: Aufdeckung möglicher Überschuldung
- Erfolgsrechnung: zeigt wie der Gewinn entstanden ist; Gewinnmaximierung als wichtiges Unternehmensziel
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Aufstellungsplicht für Nicht-Kapitalgesellschaften
Jahresabschluss (Gliederungsschemen nicht vorgeschrieben):
- Bilanz
- GuV

Aufstellungsfrist: innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit

Jahresabschluss hat den GoB zu entsprechen

Prüfungspflicht druch Wirtschaftsprüfer im Vergleich: nein
Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses und des Lageberichts: nein
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Aufstellungspflicht für Kapitalgesellschaften
Jahresabschluss (Gliederungsschemen vorgeschrieben):
- Bilanz
- GuV
- Anhang
Lagebericht


Aufstellungsfrist: 3Monate

Jahresabschluss hat unter Berücksichtigung der GoB ein tatsächliches Verhältnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln

Prüfungspflicht druch Wirtschaftsprüfer im Vergleich: ja
Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses und des Lageberichts: ja
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Handelsrechtliche Rechnungslegung - Unternehmensformen
Kapitalgesellschaften: groß, mittel, klein; besondere Regeln für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Kapitalistische (haftungsbeschränkte) Personengesellschaften
- Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter unterliegen den Vorschriften für  Kapitalgesellschaften
- Bsp. GmbH&Co KG

Genossenschaften
- werden im Wesentlichen wie große Kapitalg. behandelt

PubIG-Gesellschaften
- unter Publizitätsgesetz Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufmänner die Bilanzsumme >65 Mio.; Umsatzerlöse >130 Mio.; mehr als 5000 Beschäftigte;
- wie große kapitalgesellschaften

kleine Einzelkaufleute
- zwei aufeinander folgende Geschäftsjahre weniger als 500.000€ Umsatzerlöse und 50.000€ Jahresüberschuss
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Wichtige Ziele/Merkmale der Handelsbilanz
Dokumentation des Unternehmensgeschehens

Selbstinformation und Dispositionshilfe für GF und Anteilseign.

Rechenschaftslegung und Kapitalerhaltung durch Regelung von
- Informationsinteressen sowie
- Zahlungsinteressen
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Wichtige Ziele/Merkmale der Steuerbilanz
Gewinnermittlung für Besteuerungszwecke
(Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbeertragssteuer)
kaum Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht
erheblicher Einfluss von Verwaltungsvorschriften
zahlreiche und detallierte Judikate des BFH** (Bundesfinanzhof) zu Einzelfragen der Bilanzierung

keine Erstellung von Anhang und Lagebericht im Rahmen der Aufstellung von Steuerbilanz und zugehöriger GuV vorgesehen
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Alternative Normen der Rechnungslegung
- kodifiziertes Recht (HGB, Aktiengesetz)
- Rechtssprechung
- GoB
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Die GoB dienen der
- Rechtsfindung bei fehlenden Regelungen
- Rechtsanpassung bei veränderten Verhältnissen
- Gesetzesauslegung in Zweifelsfällen

Dazu:
- Dokumentationsgrundsätze
- Rechenschaftsgrundsätze
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Dokumentationsgrundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Grundsatz des systematischen Aufbaus der Buchführung
- Grundsatz der Sicherung der Vollständigkeit der Konten
- Grundsatz der vollständigen und verständlichen Aufzeichnung
- Beleggrundsatz
- Grundsatz zur Einhaltung von Aufstellungsfristen für den Jahresabschluss und Aufbewahrungsfristen für die Handelsbücher und Jahresabschlussunterlagen
- Grundsatz der Sicherung der Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens durch ein angemessenes Internes Überwachungssystem (IÜS)
- Grundsatz der Dokumentation und Sicherung des IÜS
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Rechenschaftsgrundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Richtigkeit und Willkürfreiheit
- Klarheit
- Vollständigkeit
- Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
- Realisationsprinzip/ Anschaffungswertprinzip als Folge des Realisationsprinzip
- Abgrenzung der Sache und der Zeit nach
- Imparitätsprinzip/ Grundsatz der verlustfreien Bewertung
- Stetigkeit/ Vergleichbarkeit
- Vorsichtsprinzip
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Zwecke der Rechnungslegung nach HGB: Dokumentation
- der Handelsgeschäfte und
- der Lage des Vermögens
durch Führung von
- Handelsbüchern und durch
- sonstige erforderliche Aufzeichnungen
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Kodizfiziertes Recht...
...sind alle in einem Gesetzestext oder einer Gesetzessammlung zusammengefasste Rechtsnormen.
- HGB
- Aktiengesetz (AktG)
- GmbHG
Kartensatzinfo:
Autor: florian_glaesner
Oberthema: BWL
Thema: Rechnungswesen
Schule / Uni: RWTH Aachen
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 19.05.2010
 
Schlagwörter Karten:
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