Fallgruppen für § 4 Nr. 1 mit Beispielen Teil 1 (Fallgruppen 1 bis 4)
Kundenfang durch:
1. täuschende Verhaltensweisen (getarnter Bestellschein, Rechnungen/Mahnung ohne Gegenleistung)
2. Belästigung (ohne Möglichkeit der sachlichen Prüfung: öffentlichen, privaten Bereich - heinzerren, erschlichener Vertreterbesuch; unerbetene E-Mail-Werbung)
3. Nötigung (konkrete Nachteile angedroht, psychologischer Druck ausgeübt: Kaffefahrt, Werbung mit Feuerwehr/Polizei)
4. übertriebenes Anlocken (vor allem durch Inaussichtstellen einer besonderen Vergünstigung:
1 übertriebenes Angebot
2 Probegaben (lauter, wenn nicht Original)
3 Werbegeschenke (lauter, wenn angemessen oder
Weihnachten)
4 Werbegaben (lauter)
5 Rabatte (unlauter, wenn 1/3 bis 1/2 des Warenwertes)
6 Kundenbeförderung/Fahrtkostenerstattung
7 Werbeveranstaltungen (Kaffeefahrt, unlauter, wenn nicht
eindeutig erkennbar, dass es sich um eine solche
Veranstalung handelt)
8 Kopplungsgeschäfte
9 Treueprämien (Friseur: 7 mal innerhalb eines Jahres kommen)
1. täuschende Verhaltensweisen (getarnter Bestellschein, Rechnungen/Mahnung ohne Gegenleistung)
2. Belästigung (ohne Möglichkeit der sachlichen Prüfung: öffentlichen, privaten Bereich - heinzerren, erschlichener Vertreterbesuch; unerbetene E-Mail-Werbung)
3. Nötigung (konkrete Nachteile angedroht, psychologischer Druck ausgeübt: Kaffefahrt, Werbung mit Feuerwehr/Polizei)
4. übertriebenes Anlocken (vor allem durch Inaussichtstellen einer besonderen Vergünstigung:
1 übertriebenes Angebot
2 Probegaben (lauter, wenn nicht Original)
3 Werbegeschenke (lauter, wenn angemessen oder
Weihnachten)
4 Werbegaben (lauter)
5 Rabatte (unlauter, wenn 1/3 bis 1/2 des Warenwertes)
6 Kundenbeförderung/Fahrtkostenerstattung
7 Werbeveranstaltungen (Kaffeefahrt, unlauter, wenn nicht
eindeutig erkennbar, dass es sich um eine solche
Veranstalung handelt)
8 Kopplungsgeschäfte
9 Treueprämien (Friseur: 7 mal innerhalb eines Jahres kommen)
Tags: § 4 Nr. 1 - Fallgruppen 1 bis 4
Source:
Source:
Fallgruppen für § 4 Nr. 1 mit Beispielen Teil 1 (Fallgruppen 5 bis 4)
Kundenfang durch:
5. gefühlsbetonte Werbung
1 Ansprechen der Angst
2 Gesundheitswerbung
3 Appell an altruistische Gefühle (Spenden)
4 Gefühlsappell bei Werbung ohne Produktbezug (Vorsicht:
Kommunikationsfreiheit widerspricht Wettbewerbsfreiheit)
5 umweltbewusste Werbung (grundsätzlich lauter, entscheidend
ist, ob Angaben richtig sind, vgl. Krombacher)
5. gefühlsbetonte Werbung
1 Ansprechen der Angst
2 Gesundheitswerbung
3 Appell an altruistische Gefühle (Spenden)
4 Gefühlsappell bei Werbung ohne Produktbezug (Vorsicht:
Kommunikationsfreiheit widerspricht Wettbewerbsfreiheit)
5 umweltbewusste Werbung (grundsätzlich lauter, entscheidend
ist, ob Angaben richtig sind, vgl. Krombacher)
Tags: § 4 Nr. 1 - Fallgruppen
Source:
Source:
Fallgruppen für § 4 Nr. 2 UWG - Fallgruppen und Beispiele
Kundenfang
Schutz durch besonders schutzbedürftiger Verbrauchergruppen
- Kinder
- ältere Menschen
- Aussiedler
Beispiele:
- Handy-Klingelton
- über Kinder an Eltern rankommen
- Drückerkolonnen
- Verkaufsveranstaltungen
Schutz durch besonders schutzbedürftiger Verbrauchergruppen
- Kinder
- ältere Menschen
- Aussiedler
Beispiele:
- Handy-Klingelton
- über Kinder an Eltern rankommen
- Drückerkolonnen
- Verkaufsveranstaltungen
Tags: § 4 Nr. 2 - Fallgruppen
Source:
Source:
§ 4 Nr. 3 UWG - Fallgruppen und Beispiele
Kundenfang durch Schleichwerbung (wichtig: dass der Verbraucher erkennen kann, wann es sich um Werbung handelt)
- Markierung Anzeige/Redaktion
- product placement (nur, wenn unentgeltlich zur Verfügung gestellt)
- Markierung Anzeige/Redaktion
- product placement (nur, wenn unentgeltlich zur Verfügung gestellt)
Tags: § 4 Nr. 3 UWG - Fallgruppen
Source:
Source:
§ 4 Nr 4 UWG - Fallgruppen und Beispiele (Fallgruppe a - Transparenzgebot)
Kundenfang durch Verletzung des Transparenzgebots
1. offene Kopplungsgeschäfte: zulässig, da branchenfremde Produkte und deren Preise ausgewiesen sind
2. verdeckte Kopplungsgeschäfte: unlauter, da
- branchenverschiedene Waren
- gekoppelt zum Gesamtpreis angeboten werden
- ohne Kenntnis der Einzelpreise keine Schätzung des
tatsächlichen Wertes möglich
Beispiele:
- Traumreise (ohne Wertangabe) für Möbelkauf (hoher Anreiz, kein Gebrauchszusammenhang, Einzelpreis nicht erkennbar)
- PKW-Kauf mit Reise und diversen technischen Geräten (nicht unlauter unter Gesichtspunkt "mangelnde Preisdifferenz" und "fehlendem Gebrauchszusammenhang", sondern weil Handyvertrag dazu gehörte und dazu fehlten die nötigen Angaben über gesonderten Kaufvertrag)
1. offene Kopplungsgeschäfte: zulässig, da branchenfremde Produkte und deren Preise ausgewiesen sind
2. verdeckte Kopplungsgeschäfte: unlauter, da
- branchenverschiedene Waren
- gekoppelt zum Gesamtpreis angeboten werden
- ohne Kenntnis der Einzelpreise keine Schätzung des
tatsächlichen Wertes möglich
Beispiele:
- Traumreise (ohne Wertangabe) für Möbelkauf (hoher Anreiz, kein Gebrauchszusammenhang, Einzelpreis nicht erkennbar)
- PKW-Kauf mit Reise und diversen technischen Geräten (nicht unlauter unter Gesichtspunkt "mangelnde Preisdifferenz" und "fehlendem Gebrauchszusammenhang", sondern weil Handyvertrag dazu gehörte und dazu fehlten die nötigen Angaben über gesonderten Kaufvertrag)
Tags: § 4 Nr 4 UWG - Fallgruppen
Source:
Source:
§ 4 Nr 4 UWG - Fallgruppen und Beispiele (Fallgruppe b - Vorspannangebot)
Gekoppelte Vorspannangebote besagen, dass das Vorspannangebot akzessorisch mit der Hauptware sein muss = muß zusammen abgenommen werden. Dabei ist das Vorspannangebot dermaßen verlockend, dass eine Prüfung der Hauptware und der Bedingungen durch den Kunden erhofft wird.
Beispiele: Mobiltelefon für 1 € plus Handyvertrag, solange die Vertragsbedinungen nicht eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar und deutlich lesbar sind
siehe auch § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Beispiele: Mobiltelefon für 1 € plus Handyvertrag, solange die Vertragsbedinungen nicht eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar und deutlich lesbar sind
siehe auch § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Tags: § 4 Nr 4 UWG - Fallgruppen
Source:
Source:
§ 4 Nr 4 UWG - Fallgruppen und Beispiele (Fallgruppe c - Preisvorteile)
1 Preisvorteile ohne genau angegebenen Zeitraum (Ausnahme: Winterschlussverkauf)
2. Preisvorteil ohne eindeutiges Erkennen der Voraussetzungen für den Preisvorteil
3. Preisvorteil bei Medikamenten (nicht zulässig)
2. Preisvorteil ohne eindeutiges Erkennen der Voraussetzungen für den Preisvorteil
3. Preisvorteil bei Medikamenten (nicht zulässig)
Tags: § 4 Nr 4 UWG - Fallgruppen
Source:
Source:
§ 4 Nr 5 und 6 UWG - Fallgruppen und Beispiele
Kundenfang durch Appell an Spiel und Sammeltrieb
1. alle Werbemittel, bei denen der Gewinn vom Zufall abhängt (Preisausschreiben, Preisrätsel, Gewinnspiele, Gratisverlosungen) + zusätzlich Unlauterkriterien: Irreführung, psychologischer Kaufzwang, anlocken durch übermäßige Vorteile, anreißerische Belästigung
Beispiele:
- Täuschung über Gewinnchancen
- Irreführung durch falsche Lösungshinweise
- Kopplung an Warenabsatz (darf nicht stattfinden, Lösung: ja, aber zusätzlich Möglichkeit bieten unabhängig vom Warenabsatz teilzunehmen)
- Versteigerung in umgekehrter Reihenfolge (zeitgebunden)
2. Teilnahmebedingungen müssen klar und eindeutig erfaßbar sein (Transparenzgebot)
1. alle Werbemittel, bei denen der Gewinn vom Zufall abhängt (Preisausschreiben, Preisrätsel, Gewinnspiele, Gratisverlosungen) + zusätzlich Unlauterkriterien: Irreführung, psychologischer Kaufzwang, anlocken durch übermäßige Vorteile, anreißerische Belästigung
Beispiele:
- Täuschung über Gewinnchancen
- Irreführung durch falsche Lösungshinweise
- Kopplung an Warenabsatz (darf nicht stattfinden, Lösung: ja, aber zusätzlich Möglichkeit bieten unabhängig vom Warenabsatz teilzunehmen)
- Versteigerung in umgekehrter Reihenfolge (zeitgebunden)
2. Teilnahmebedingungen müssen klar und eindeutig erfaßbar sein (Transparenzgebot)
Tags: § 4 Nr 5 und 6 UWG - Fallgruppen
Source:
Source:
§ 4 Nr 7 und 8 UWG - Fallgruppen und Beispiele
1. Schmähkritik (nr. 7): wenn Mitbewerber pauschal und ohne sachlichen Grund herabgesetzt wird
2. Anschwärzung (Nr. 8): wenn es um Tatsachen geht
- und die Tatsachen sind nicht nachweislich wahr
- vertrauliche Mitteilungen sind dann unlauter, wenn die Tatsachen
nicht wahr sind
2. Anschwärzung (Nr. 8): wenn es um Tatsachen geht
- und die Tatsachen sind nicht nachweislich wahr
- vertrauliche Mitteilungen sind dann unlauter, wenn die Tatsachen
nicht wahr sind
Tags: § 4 Nr 7 und 8 UWG - Fallgruppen
Source:
Source:
§ 4 Nr 7 und 9 UWG - Fallgruppen und Beispiele
Kundenfang durch Nachahmung (wenn Ergebnis mitbewerblicher Anstrengungen mit verwerflichen Mitteln ausgenutzt wird um sich wettbewerbsvorsprung zu verschaffen)
Grundsätzlich ist Nachahmung frei, wird aber im Zusammenhang mit folgenden Kriterien unlauter:
a. vermeidbare Herkunftstäuschung
1 Irreführung über betriebliche Herkunft
2 Erschleichen und Vertrauensbruch
3 systematisches Nachahmen
Erzeugnisse müssen aber wettbewerblich einzigartig sein (nicht
wie Karteikarten) = Merkmale, die im Verkehr als kennzeichnend
für die betriebliche Herkunft sind (attraktive Form, geschmackvolle
Gestaltung, Material...)
b.Schutz gegen Anlehnung und Rufausbeutung und Schutz gegen
Verwässerung
Grundsätzlich ist Nachahmung frei, wird aber im Zusammenhang mit folgenden Kriterien unlauter:
a. vermeidbare Herkunftstäuschung
1 Irreführung über betriebliche Herkunft
2 Erschleichen und Vertrauensbruch
3 systematisches Nachahmen
Erzeugnisse müssen aber wettbewerblich einzigartig sein (nicht
wie Karteikarten) = Merkmale, die im Verkehr als kennzeichnend
für die betriebliche Herkunft sind (attraktive Form, geschmackvolle
Gestaltung, Material...)
b.Schutz gegen Anlehnung und Rufausbeutung und Schutz gegen
Verwässerung
Tags: § 4 Nr 7 und 9 UWG - Fallgruppen
Source:
Source:
§ 4 Nr 10 UWG - Fallgruppen und Beispiele
Behinderung der Mitbewerber (Ziel sind nicht die Kunden, sondern die Mitbewerber)
1. Absatz und Bezusgbehinderung (Werbung vor dem Geschäft des Mitbewerbers
2. Werbebehinderung (Abeißen der Plakate odr Überkleben)
3. Betriebsstörung (entfernen von Kontrollkennzeichen)
4. Dumping (systematische Preisunterbietung zum Ausschalten des Mitbewerbers)
5. Boykott/Diskriminierung (Zeitungsinserent will nicht, dass Mitbewerber schaltet - was ist mit Exklusivität?)
6. Ausspannen von Beschäftigten
7. Ausspannen von Kunden
8. Marktstörung (Massenverteilung von Originalware)
1. Absatz und Bezusgbehinderung (Werbung vor dem Geschäft des Mitbewerbers
2. Werbebehinderung (Abeißen der Plakate odr Überkleben)
3. Betriebsstörung (entfernen von Kontrollkennzeichen)
4. Dumping (systematische Preisunterbietung zum Ausschalten des Mitbewerbers)
5. Boykott/Diskriminierung (Zeitungsinserent will nicht, dass Mitbewerber schaltet - was ist mit Exklusivität?)
6. Ausspannen von Beschäftigten
7. Ausspannen von Kunden
8. Marktstörung (Massenverteilung von Originalware)
Tags: § 4 Nr 10 UWG - Fallgruppen
Source:
Source:
§ 4 Nr 11 UWG - Fallgruppen und Beispiele
Rechtsbruch
1. Marktgerichtetes Verhalten
(Voraussetzung: nicht nur gegen Gesetz verstoßende Wettbewerbshandlung, sondern auch marktbezogen)
2. Verletzung vertraglicher Bindungen
1. Marktgerichtetes Verhalten
(Voraussetzung: nicht nur gegen Gesetz verstoßende Wettbewerbshandlung, sondern auch marktbezogen)
2. Verletzung vertraglicher Bindungen
Tags: § 4 Nr 11 UWG - Fallgruppen
Source:
Source:
Irreführende Werbung: wie lautet der Tatbestand und wie wird eine Irreführung geprüft? Wie lauten die Rechtsfolgen?
Tatbestand: Werbeaussage ist irreführend, wenn die Wirkung einer unzutreffenden Aussage die Kaufentscheidung beeinflusst.
Prüfung:
- regelmäßig durch angesprochene Verkehrskreise (oder Fachpublikum) geprüft
- 10 - 15 % Irrtumsquote reicht aus, um Irreführung nachzuweisen
- bei gesundheits- odr Umweltwerbung: unter 10%
Unlauter sind:
- blickfangmäßige Angaben mit unrichtiger oder mißverständlicher Angaben
- irreführend sind unrichtige Angaben über die Bevorratung einer Ware (Regelfall: 2 tage)
Rechtsfolgen: Unterlassung und Schadensersatz § 8 Abs. 1, § 9 UWG
Prüfung:
- regelmäßig durch angesprochene Verkehrskreise (oder Fachpublikum) geprüft
- 10 - 15 % Irrtumsquote reicht aus, um Irreführung nachzuweisen
- bei gesundheits- odr Umweltwerbung: unter 10%
Unlauter sind:
- blickfangmäßige Angaben mit unrichtiger oder mißverständlicher Angaben
- irreführend sind unrichtige Angaben über die Bevorratung einer Ware (Regelfall: 2 tage)
Rechtsfolgen: Unterlassung und Schadensersatz § 8 Abs. 1, § 9 UWG
Tags: Irreführende Werbung
Source:
Source:
Irreführende Werbung: § 5 Abs. 2 Satz 2: Schweigen (inkl. Beispiel)
- solange eine Aufklärungspflicht besteht, ist auch Schweigen eine irreführende Aussage
Aufklärungspflicht aus:
- Gesetz
- Vertrag
- vorangegangenem Tun
Beispiel: angeklagte hat verschwiegen, dass mit Abschluss des DSL-Vertrages ein Anschluss der Deutschen Telekom zwingend notwendig ist.
Aufklärungspflicht aus:
- Gesetz
- Vertrag
- vorangegangenem Tun
Beispiel: angeklagte hat verschwiegen, dass mit Abschluss des DSL-Vertrages ein Anschluss der Deutschen Telekom zwingend notwendig ist.
Tags: § 5 Abs. 2 Satz 2: Schweigen
Source:
Source:
Irreführende Werbung: § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UWG: Fallgruppen und Beispiele. (Beschaffenheit) Nenne außerdem die Voraussetzungen für lautere Alleinstellungswerbung und Spitzenstellungswerbung.
Irreführung über:
1. die Beschaffenheit
- Alleinstellungswerbung (größter, bekanntester, billigster)
- Spitzenstellungswerbung (einer der Größten)
- Unternehmensbezeichnungen (Akademie, Auflagenhöhe)
- Vortäuschen von Markenware
- Vortäuschung amtl. Prüfung
Voraussetzungen:
- Behauptung muss wahr und nachprüfbar sein
- Deutlicher Vorsprung vor Mitbewerber muss nachweisbar sein
- Vorsprung muss Aussicht auf Stetigkeit haben
1. die Beschaffenheit
- Alleinstellungswerbung (größter, bekanntester, billigster)
- Spitzenstellungswerbung (einer der Größten)
- Unternehmensbezeichnungen (Akademie, Auflagenhöhe)
- Vortäuschen von Markenware
- Vortäuschung amtl. Prüfung
Voraussetzungen:
- Behauptung muss wahr und nachprüfbar sein
- Deutlicher Vorsprung vor Mitbewerber muss nachweisbar sein
- Vorsprung muss Aussicht auf Stetigkeit haben
Tags: § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UWG: Fallgruppen
Source:
Source:
Irreführende Werbung: § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UWG: Fallgruppen und Beispiele. (geographische Herkunft/betriebl. Herkungt/Herstellungsart)
Irreführung über
1. geographische Herkunft
- Dresnder Christstollen/Champagner
- Herkunftsangabe weist auf den geographischen Raum hin, aus
dem die Ware stammt
- auch Herkunftssymbole (Kölner Dom auf Düsseldorfer Bier)
2. betriebliche Herkunft
- siehe 3. (Omas Backstube)
3. Herstellungsart
- handwerkliche Fertigung (Bäckernudeln)
- Fertigungsverfahren (hausgemacht)
1. geographische Herkunft
- Dresnder Christstollen/Champagner
- Herkunftsangabe weist auf den geographischen Raum hin, aus
dem die Ware stammt
- auch Herkunftssymbole (Kölner Dom auf Düsseldorfer Bier)
2. betriebliche Herkunft
- siehe 3. (Omas Backstube)
3. Herstellungsart
- handwerkliche Fertigung (Bäckernudeln)
- Fertigungsverfahren (hausgemacht)
Tags: § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UWG: Fallgruppen
Source:
Source:
Irreführende Werbung: § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UWG: Fallgruppen und Beispiele. (Verkaufsanlaß, Preisbemessung)
Irreführung über
1. den Verkaufsanlaß:
- Räumungsverkauf
- Umbau
2. die Preisbemessung
- Prinzip der Preiswahrheit und Preisklarheit (Endpreis)
- Preissenkungen: der hohe Preis muss angemessenen Zeitraum
genommen worden sein
- Tiefstpreise: man muss zu den günstigsten Anbietern zählen
- Preisgarantie: preiswerter als jeder Mitbewerber
- Preisgegenüberstellungen (höhere Preis muss einen
angemessenen Zeitraum verlangt worden sein)
1. den Verkaufsanlaß:
- Räumungsverkauf
- Umbau
2. die Preisbemessung
- Prinzip der Preiswahrheit und Preisklarheit (Endpreis)
- Preissenkungen: der hohe Preis muss angemessenen Zeitraum
genommen worden sein
- Tiefstpreise: man muss zu den günstigsten Anbietern zählen
- Preisgarantie: preiswerter als jeder Mitbewerber
- Preisgegenüberstellungen (höhere Preis muss einen
angemessenen Zeitraum verlangt worden sein)
Tags: § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UWG: Fallgruppen
Source:
Source:
Irreführende Werbung: § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UWG: Fallgruppen und Beispiele. (Bezugsart/Betrieb/Betriebsinhaber)
Irreführung über
1. die Bezugsart
- Fabrikverkauf bei gleichem Ppreis wie im Handel
2. Betrieb
- 125 Möbelmanufaktur setzt voraus, dass das Unternehmen 125
Jahre lang Möbel hergestellt hat
3. Betriebsinhaber
- Professor oder Doktor muss auch tatsächlich vorhanden sein
1. die Bezugsart
- Fabrikverkauf bei gleichem Ppreis wie im Handel
2. Betrieb
- 125 Möbelmanufaktur setzt voraus, dass das Unternehmen 125
Jahre lang Möbel hergestellt hat
3. Betriebsinhaber
- Professor oder Doktor muss auch tatsächlich vorhanden sein
Tags: § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UWG: Fallgruppen
Source:
Source:
Irreführende Werbung: § 5 Abs. 5 UWG: Fallgruppen und Beispiele (Lockvogelwerbung/Warenvorrat)
- ein Artikel der besonders bekannt ist, wird günstig angeboten, so dass der Eindruck entsteht, alle anderen Waren sind auch so günstig
- Kunden sollen in den Laden gelockt werden, um sie dann zum Kauf einer anderen teureren Ware zu überreden
- Bewerbung von Waren, die am Tag des Erscheinens der Werbung nicht vorrätig sind: ebenfalls unzulässig.
Vorrat: üblicherweise 2 Tage
Beschränkter Warenvorrat:
- optisch deutlich und inhaltlich klar (nur solange Vorrat reicht, reicht nicht aus)
- Kunden sollen in den Laden gelockt werden, um sie dann zum Kauf einer anderen teureren Ware zu überreden
- Bewerbung von Waren, die am Tag des Erscheinens der Werbung nicht vorrätig sind: ebenfalls unzulässig.
Vorrat: üblicherweise 2 Tage
Beschränkter Warenvorrat:
- optisch deutlich und inhaltlich klar (nur solange Vorrat reicht, reicht nicht aus)
Tags: § 5 Abs. 5 UWG: Fallgruppen
Source:
Source:
Vergleichende Werbung: Welchen Anforderungen muss vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 UWG genügen?
1. nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern Waren/Dienstleistungen für den gleichen Bedarf. Die Waren müssen austauschbar sein
2. objekiv muss sich die Werbung auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den preis beziehen
3. darf nicht zu Verwechslungen zwischen den Mitbewerbern führen
4. Kennzeichen dürfen nicht ausgenutzt oder herabgesetzt werden. (keine Rufausbeutung)
5. Waren/Dienstl/Tätigkeiten oder persönliche Verhältnisse eines Mitbewerbers dürfen nicht herabgesetzt oder verunglimpft werden
6. darf nicht eine Ware/Dienstl. als Imitation oder Nachahmung darstellen
2. objekiv muss sich die Werbung auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den preis beziehen
3. darf nicht zu Verwechslungen zwischen den Mitbewerbern führen
4. Kennzeichen dürfen nicht ausgenutzt oder herabgesetzt werden. (keine Rufausbeutung)
5. Waren/Dienstl/Tätigkeiten oder persönliche Verhältnisse eines Mitbewerbers dürfen nicht herabgesetzt oder verunglimpft werden
6. darf nicht eine Ware/Dienstl. als Imitation oder Nachahmung darstellen
Tags: Vergleichende Werbung: Anforderungen
Source:
Source:
Rechtsfolgen bei Verletzung der §§ 3,4,5,6,7 UWG: Wer hat Ansprüche und wie sehen diese aus?
Ansprüche hat wer nach § 8 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 erwähnt ist.
Ansprüche sind:
- Unterlassung
- Schadensersatz nach § 9 UWG (Voraussetzung: schuldhaftes oder fahrlässiges Handeln)
- Gewinnabschöpgung nach § 10 UWG (Gewinn geht an Staatskasse)
Ansprüche sind:
- Unterlassung
- Schadensersatz nach § 9 UWG (Voraussetzung: schuldhaftes oder fahrlässiges Handeln)
- Gewinnabschöpgung nach § 10 UWG (Gewinn geht an Staatskasse)
Tags: Rechtsfolgen
Source:
Source:
Flashcard set info:
Author: Annaka79
Main topic: BWL
Topic: Recht
Published: 02.03.2010