Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch (§ 251 StGB)
Umstritten ist, ob der Täter, der freiwillig die ihm noch mögliche Wegnahme aufgibt, von dem erfolgsqualifizierten Versuch strafbefreiend zurückgetreten ist:
- überwiegend wird ein solcher Rücktritt bejaht, da es für die Erfolgsqualifikation im Falle eines Rücktritts an dem strafbegründenden Versuch des Grunddelikts fehlt
- teilweise wird von der Literatur ein solcher Rücktritt abgelehnt, da die Kombination von Grundtatbestand und besonderer Folge als materielle Einheit verstanden wird und § 24 StGB das Ausbleiben der Rechtsgutsverletzung voraussetzt
Tags: Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Kartensatzinfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
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