Was sind "zusätzliche Vertragsbedingungen" und was ist bei ihnen zu beachten ?
- Ergänzungsklauseln zur VOB/B
-> z.B.betreffend: förmliche Abnahme, Sicherheitsleitungen, Stundenlohnarbeiten, Nachunternehmer
- unterliegen dem AGB-Recht
- sollten auf Mindestmaß reduziert werden, um Ausgewogenheit der VOB/B zu gewährleisten
-> z.B.betreffend: förmliche Abnahme, Sicherheitsleitungen, Stundenlohnarbeiten, Nachunternehmer
- unterliegen dem AGB-Recht
- sollten auf Mindestmaß reduziert werden, um Ausgewogenheit der VOB/B zu gewährleisten
Tags: zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen
Quelle: Ausschreibung - Vergabe - Vertrag - Leistungsbeschreibung - S. 116
Quelle: Ausschreibung - Vergabe - Vertrag - Leistungsbeschreibung - S. 116
Was sind "besondere Vertragsbedingungen" und was ist bei ihnen zu beachten ?
- Klauseln für den Einzelfall und nicht AGB-Recht unterworfen
-> bei Mehrfachanwendung oder Eingriff in VOB/B:
verpflichtende Übereinstimmung mit AGB-Recht
-> bei Mehrfachanwendung oder Eingriff in VOB/B:
verpflichtende Übereinstimmung mit AGB-Recht
Tags: zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen
Quelle: Ausschreibung - Vergabe - Vertrag - Leistungsbeschreibung - S. 116
Quelle: Ausschreibung - Vergabe - Vertrag - Leistungsbeschreibung - S. 116
Kartensatzinfo:
Autor: oHLeWa
Oberthema: Bauingenieurwesen
Schule / Uni: FH Aachen
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 13.07.2010
Tags: Schlösser
Schlagwörter Karten:
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