Was macht eine GbR aus?
Personenunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- liegt vor, wenn sich mehrere Personen zum Betrieb eines kleingewerblichen Unternehmens zusammenschließen
- sie müssen einen gemeinsamen Zweck verfolgen (BGB)
- Geschäftsführungsbefugnis steht den Gesellschaftern gemeinsam zu
- Ausscheiden einzelner hat grundsätzlich die Auflösung der Gesellschaft zur Folge (Ausnahme: Regelung im Gesellschaftervertrag)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- liegt vor, wenn sich mehrere Personen zum Betrieb eines kleingewerblichen Unternehmens zusammenschließen
- sie müssen einen gemeinsamen Zweck verfolgen (BGB)
- Geschäftsführungsbefugnis steht den Gesellschaftern gemeinsam zu
- Ausscheiden einzelner hat grundsätzlich die Auflösung der Gesellschaft zur Folge (Ausnahme: Regelung im Gesellschaftervertrag)
Tags: Unternehmensformen - GbR
Quelle:
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Kartensatzinfo:
Autor: Annaka79
Oberthema: BWL
Thema: Allgemeine BWL
Veröffentlicht: 02.03.2010