Juristische Personen Grundrechtberechtigung
- grds. nein
(Konfusionsargument)
- Ausnahmen
1. Prozessgrundrechte
2. Einrichtungen des Staates, die Grundrechte in einem Bereich vertreten, wo sie vom Staat unabhängig sind
3. Juristische Personen des Privatrechts mit staatlicher Beteiligung
- Durchblickstheorie
= keine Grundrechtberechtigung, wenn Staat Träger der Person ist oder wenn Staat auf Geschäftsebene entscheidenen Einfluss nehmen kann
(Konfusionsargument)
- Ausnahmen
1. Prozessgrundrechte
2. Einrichtungen des Staates, die Grundrechte in einem Bereich vertreten, wo sie vom Staat unabhängig sind
3. Juristische Personen des Privatrechts mit staatlicher Beteiligung
- Durchblickstheorie
= keine Grundrechtberechtigung, wenn Staat Träger der Person ist oder wenn Staat auf Geschäftsebene entscheidenen Einfluss nehmen kann
Tags: Grundrechtsberechtigung juristische Personen
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Grundrechte
Schule / Uni: Ernst Moritz Arndt Uni
Ort: Greifswald
Veröffentlicht: 24.03.2011
Tags: Grundrechte I