Kommanditsgellschaft (KG)
Definiton: - zwei Personen bei der einer Vollhafter ist und der andere Teilhafter
Gründung: - Erfolgt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags
Firma: - Zusatz + Kg
Kapital: - Kapital wird vom anderen bereitgestellt
Haftung: - Vollhafter haftet mit Privatvermögen
- Teilhafter haftet nur mit dem Kapital
Geschäftsführung: - der Vollhafter
Gewinn: - Gesellschafter bekommen 4% der Einlagen
Verlust: - wird im Gesellschaftsvertrag geregelt
Gründung: - Erfolgt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags
Firma: - Zusatz + Kg
Kapital: - Kapital wird vom anderen bereitgestellt
Haftung: - Vollhafter haftet mit Privatvermögen
- Teilhafter haftet nur mit dem Kapital
Geschäftsführung: - der Vollhafter
Gewinn: - Gesellschafter bekommen 4% der Einlagen
Verlust: - wird im Gesellschaftsvertrag geregelt
Tags: KG
Quelle: Unterricht,Schulheft
Quelle: Unterricht,Schulheft
Kartensatzinfo:
Autor: Weinreich
Oberthema: BWL
Thema: Materialwirtschaft
Schule / Uni: BK Witten
Ort: Witten
Veröffentlicht: 20.03.2010
Schlagwörter Karten:
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