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Voraussetzung: Eigentumserwerb gem. § 929 BGB
1. Einigung
2. Übergabe
wenn Erwerber bereits im Besitz der Sache ist, dann nur Einigung gem. § 929 S. 2 BGB
3. Einigsein
4. Berechtigung
RF: Eigentum geht auf Erwerber über § 929 S. 1 BGB
2. Übergabe
wenn Erwerber bereits im Besitz der Sache ist, dann nur Einigung gem. § 929 S. 2 BGB
3. Einigsein
4. Berechtigung
RF: Eigentum geht auf Erwerber über § 929 S. 1 BGB
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010