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Beschluss über Gartenpflege muss genauen Umfang und Zeitbestimmung enthalten, § 21 WEG
Ein Beschluss der festlegt, dass einfache Pflegearbeiten wie Kehren, Unkrautjäten, Gießen der gemeinschaftlichen Gartenanlage nicht von einer Fachfirma vorgenommen werden, sondern von den Hausbewohnern in Eigenregie unentgeltlich getätigt werden sollen, entspricht unabhängig von der Frage, ob Eigentümern durch Mehrheitsbeschluss derartige Arbeiten überhaupt auferlegt werden können, schon deshalb nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, weil er dadurch, dass er nicht festlegt, wer wann welche Arbeiten in welchem Umfange zu erledigen habe, inhaltlich zu unbestimmt ist.
Oberlandesgericht Köln Az. 16Wx151/04 Urteil vom 12.11.2004
Tags: beschluss, gartenpflege, inhaltlich zu unbestimmt, ungenau
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Autor: Zungenkoeder
Oberthema: Jura
Thema: WEG-Recht
Veröffentlicht: 19.03.2010

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