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(P) Gutgläubiger Zweiterwerb einer Vormerkung
Erwerb gem. § 398 + § 401 analog

Gutgläubiger Ersterwerb einer Vormerkung jedenfalls Möglich (= Bestellung einer Vormerkung in dem Glauben, der anderen Partei stehe das Eigentum zu)

Gutgläubiger Zweiterwerb  einer Vormerkung
1. keine durch die Vormerkung zu sichernde Forderung (-) wg. strenger Akzessorietät

2. Vormerkung besteht nicht: § 892 BGB analog?
Wortlaut: kein gesetzlicher Übergang
Systematisch: gesetzlicher Übergang basiert auf rechtsgeschäftlichem Übergang (+)
Telos: kein Bedürfnis der Überbrückung von Zeitraum bis zur Eintragung (-)
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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