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Was muss der Zugführer bei einem Ausfall der dynamischen Bremse ab einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 120 km/h beachten?
Ist bei einem Zug mit der größten zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 120 km/h an einer arbeitenden Lokomotive die dynamische Bremse nicht wirksam und ist an der Lokomotive Bremsstellung P oder G eingestellt, müssen Sie - wenn im Wagenzug weniger als 16 gebremste Achsen sind - an Fahrzeugen im Wagenzug, die keine Scheibenbremse haben, Bremsstellung P einstellen.
Ist dies nicht möglich, ist die zulässige Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs 120 km/h.
Ist dies nicht möglich, ist die zulässige Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs 120 km/h.