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Alle Oberthemen / Bauingenieurwesen / Grund- und Felsbau / Grund- und Felsbau
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Definieren Sie den Begriff des Systemrisikos bei Bauaufgaben.
Wofür ist grundsätzlich der Auftragnehmer haftbar? Stellen Sie den Zusammenhang zum
Begriff des Systemrisikos her.

„Der Begriff des ‚Systemrisiko‘ findet dann Anwendung, wenn sich trotz bestmöglicher,
d. h. insbesondere nach allen anerkannten Regeln der Technik ausgeführter
Leistungen am Gewerk selbst ein Mangel einstellt oder im Zuge der Tiefbauarbeiten
ein Schaden am Bauwerk oder am Eigentum von Nachbarn auftreten kann und sich
der Mangel oder Schaden auf die Wechselwirkung von Baugrund- und Bauverfahren
zurückzuführen lässt, ohne dass sich das ‚Baugrundrisiko‘ verwirklicht.“
Grundsatz: Der Auftragnehmer haftet für den Erfolg. Der Auftragnehmer ist jedoch
von seiner Erfolgshaftung befreit, da ihm typische Systemrisiken und daraus entstehende
Mängel bei der Herstellung nicht zugerechnet werden können.
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Karteninfo:
Autor: kuateric
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Grund- und Felsbau
Schule / Uni: TU Braunschweig
Ort: Braunschweig
Veröffentlicht: 13.07.2012

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