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Was haben der Beurteilungsspielraum und das Ermessen gemeinsam und worin unterscheiden sie sich?
Beurteilungsspielraum und Ermessen ist eine geringere verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte gemeinsam. Sie unterscheiden sich darin, daß der Beurteilungsspielraum bei der Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs besteht, das Ermessen dagegen die Verknüpfung von Tatbestand und Rechtsfolge betrifft.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010