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Sind außer bei der Neugliederung des Bundesgebietes Plebiszite verfassungsrechtlich zulässig?
Die Frage ist umstritten, nach Ansicht von Prof. Dr. Jörn Ipsen letztlich aber zu verneinen. Der Wortlaut des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG ("Wahlen und Abstimmungen") kann für eine erweiterte Zulässigkeit nicht in Anspruch genommen werden, weil eine Mehrzahl von "Abstimmungen" in Art. 29 GG vorgesehen sind. Entscheidend gegen die Zulässigkeit weiterer Plebiszite spricht der Umstand, dass eine so wichtige Frage in der Verfassung geregelt sein müsste (und in der Weimarer Verfassung auch geregelt war). Dies bedeutet nicht, dass erweiterte plebiszitäre Möglichkeiten verfassungspolitisch kein legitimes Ziel wären. Sollte man eine Zulässigkeit annehmen, wäre zu bedenken, dass die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung (Art. 79 III GG) gewährleistet sein müsste und die Haushaltshoheit des Parlaments als Ausdruck des Demokratieprinzips nicht angetastet werden dürfte,
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Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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