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Was versteht man unter Präsidentenanklage?
Die Befugnis des Bundestages und des Bundesrates, den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen (Art. 61 Abs. 1 Satz 1 GG). Ziel einer solchen Klage wäre es, den Bundespräsidenten aus seinem Amt zu entfernen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010