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Prüfung: Computerbetrug gem. § 263a StGB
I. Obj. TB
1. Beeinflussung Ergebnis Datenverarbeitungsvorgang
2. durch Tathandlung: 4 Var.
3. Schaden
Beeinflussung ersetzt nach h.M. Vermögensverfügung von § 263 StGB, dh. unmittelbare Vermögensminderung notwendig
(P) Vermögensminderung beim Ziehen von Pfandbon
-> vgl. Eingehungsbetrug & § 807 BGB (echtes Wertpapier)
Bon wird wie Bargeld an der Kasse behandelt
a.A.: Legitimationspapier
II. Subj. TB
1. Vorsatz
2. Bereicherungsabsicht
1. Beeinflussung Ergebnis Datenverarbeitungsvorgang
2. durch Tathandlung: 4 Var.
3. Schaden
Beeinflussung ersetzt nach h.M. Vermögensverfügung von § 263 StGB, dh. unmittelbare Vermögensminderung notwendig
(P) Vermögensminderung beim Ziehen von Pfandbon
-> vgl. Eingehungsbetrug & § 807 BGB (echtes Wertpapier)
Bon wird wie Bargeld an der Kasse behandelt
a.A.: Legitimationspapier
II. Subj. TB
1. Vorsatz
2. Bereicherungsabsicht
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010