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Zuständigkeiten im Bildungssystem
--Kompetenzverteilung im Schulbereich: die Länder sind für die Schulgesetzgebung und die Schulaufsicht zuständig. Staatliche Schulaufsicht Art. 7 GG (Organisation, Planung und Leitung inkl. Festlegung der Unterrichts- und Ausbildungsziele)
- dieser Grundsatz der staatl. Schulaufsicht stellt den Endpunkt eines langen Weges der Verstaatlichung des Schulwesens dar.
- Prozess der Verstaatlichung im 19. Jahrhundert: Befreiung der Bildung und Erziehung von Bevormundung durch Kirche, Adel und Bürgertum
Länderzuständigkeit auf drei Gebieten: Bildungs- und Kulturpolitik; Polizei- und Ordnungsverwaltung; Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung
Koordination der Schulpolitik duch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder seit 1949 (freiwillige Arbeitsgemeinschaft der Länder)
- dieser Grundsatz der staatl. Schulaufsicht stellt den Endpunkt eines langen Weges der Verstaatlichung des Schulwesens dar.
- Prozess der Verstaatlichung im 19. Jahrhundert: Befreiung der Bildung und Erziehung von Bevormundung durch Kirche, Adel und Bürgertum
Länderzuständigkeit auf drei Gebieten: Bildungs- und Kulturpolitik; Polizei- und Ordnungsverwaltung; Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung
Koordination der Schulpolitik duch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder seit 1949 (freiwillige Arbeitsgemeinschaft der Länder)
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Modul 1C
Veröffentlicht: 15.08.2011