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Nennen Sie die "Ergänzenden Vorsätze" der GoB:
1.Vorsichtsprinzip 252 (1) Nr.4 HGB
a) Niederstwertprinzip 253 (3) HGB
- Wertgegenstände des Umlaufvermögens werden nicht im Wert
korrigiert
2.Going-Concern-Prinzip 252 (1) Nr.2 HGB
3.Stichtagsprinzip 252 (1) Nr.3 HGB
- Im laufenden Geschäftsjahr erfährt man von der Insolvenz
eines Unternehmens mit Zahlungsverpflichtung und es findet
keine Umbuchung statt (wertaufhellende Tatsachen)
4.Grundsatz der Stetigkeit:
a) materielle Stetigkeit 252 (1) Nr.6 HGB
- Änderung der Abschreibungsmethode ohne Begründung
b) formelle Stetigkeit 252 (1) Nr.1 HGB
a) Niederstwertprinzip 253 (3) HGB
- Wertgegenstände des Umlaufvermögens werden nicht im Wert
korrigiert
2.Going-Concern-Prinzip 252 (1) Nr.2 HGB
3.Stichtagsprinzip 252 (1) Nr.3 HGB
- Im laufenden Geschäftsjahr erfährt man von der Insolvenz
eines Unternehmens mit Zahlungsverpflichtung und es findet
keine Umbuchung statt (wertaufhellende Tatsachen)
4.Grundsatz der Stetigkeit:
a) materielle Stetigkeit 252 (1) Nr.6 HGB
- Änderung der Abschreibungsmethode ohne Begründung
b) formelle Stetigkeit 252 (1) Nr.1 HGB