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Können einzelne Bundesländer völkerrechtliche Verträge schließen?
Ja, sofern die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind. Allerdings bedürfen sie der Zustimmung der Bundesregierung (Art. 32 Abs. 3 GG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010