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Was ist unter einer Ermessensunterschreitung zu verstehen?
Eine Ermessensunterschreitung oder ein Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn sich die Behörde irrtümlich für rechtlich gebunden hält, obwohl ihr ein Ermessen zusteht, und deshalb Ermessenserwägungen überhaupt nicht anstellt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010