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Welches ist der einzige gesetzlich geregelte Anwendungsfall der Gesamtgläubigerschaft (§ 428 BGB)?
Nur im Vermächtnisrecht in § 2151 III BGB findet sich die Anordnung einer Gesamtgläubigerschaft.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010