CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht BT / Strafrecht BT
5
Gewaltbegriff (§ 240 StGB)

- Reichsgericht- Zwangsmittel, mit welchem durch körperliche Kraft eine Einwirkung auf einen anderen zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands erfolgt
- BGH I- eine geringe Kraftentfaltung ist ausreichend. Bei zunächst psychisch wirkendem Zwang wurde die physische Wirkung angenommen, wenn das Opfer den Zwang jedenfalls auch körperlich empfindet
- BVerfG- Gewalt kann nicht angenommen werden, wenn die Kraftentfaltung auf Seiten des Täters nur gering ist und lediglich in der körperlichen Anwesenheit besteht und gleichzeitig die Zwangswirkung auf das Opfer nur psychischer Natur ist
- BGH II- eine Nötigung in mittelbarer Täterschaft ist dadurch anzunehmen, dass die Demonstraten die Reihe der zuerst anhaltenden Fahrzeuge als Hindernisse benutzen, um den danach folgenden Verkehr an der Weiterfahrt zu hindern ("Sitzblockade")
Tags: Gewaltbegriff
Quelle: jurig
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English