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Wie ist in bereicherungsrechtlichen Anweisungsfällen zu entscheiden, wenn der vermeintlich Angewiesene irrtümlich an den Leistungsempfänger leistet, obwohl im Deckungsverhältnis keine Anweisung vorliegt?
Hier kommt Ausnahmsweise eine Direktkondiktion (Nichtleistungskondiktion) des Leistenden gegenüber dem Leistungsempfänger in Betracht. Grund hierfür ist die besondere Schutzwürdigkeit des vermeintlich Anweisenden, denn ohne Anweisung kann die Leistung ihm keinesfalls als seine zugerechnet werden. In diesem Fall mag auch der objektive Empfängerhorizont des Leistungsempfängers die fehlende Anweisung des vermeintlich Anweisenden nicht zu überwinden. Dies gilt selbst dann, wenn dieser dem Leistungsempfänger die Leistung tatsächlich schuldete und der Leistungsempfänger die fehlende Anweisung weder kannte noch kennen musste.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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