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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht BT / StrafR BT Nichtvermögen
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§ 306a StGB: Def. Gebäude, die zu Wohnzwecken dienen
insb. gemischt-genutzte Gebäude?
= generelle Verwendung als Aufenthaltsmittelpunkt (faktische Widmung), nicht aktuelle Nutzung

Teleologische Reduktion, wenn Gebäude so klein, dass es problemlos überblickt werden kann. (Zuverlässige + lückenlose Maßnahme gegen Gefährdung)

(P) gemischt-genutzte Gebäude
h.M. (+) wenn einheitliches Gebäude + Inbrandsetzung des bewohnten Teiles nicht ausgeschlossen ist.
a.A. (+) wenn gerade bewohnter Teil
Jedenfalls bei gemeinsamen Einrichtungen oder Verbindungen.

Ggf. aber Endwidmung durch Bewohner, zB konkludent durch gemeinschaftliches Inbrandsetzten.
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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