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§ 306a StGB: Def. Gebäude, die zu Wohnzwecken dienen
insb. gemischt-genutzte Gebäude?
insb. gemischt-genutzte Gebäude?
= generelle Verwendung als Aufenthaltsmittelpunkt (faktische Widmung), nicht aktuelle Nutzung
Teleologische Reduktion, wenn Gebäude so klein, dass es problemlos überblickt werden kann. (Zuverlässige + lückenlose Maßnahme gegen Gefährdung)
(P) gemischt-genutzte Gebäude
h.M. (+) wenn einheitliches Gebäude + Inbrandsetzung des bewohnten Teiles nicht ausgeschlossen ist.
a.A. (+) wenn gerade bewohnter Teil
Jedenfalls bei gemeinsamen Einrichtungen oder Verbindungen.
Ggf. aber Endwidmung durch Bewohner, zB konkludent durch gemeinschaftliches Inbrandsetzten.
Teleologische Reduktion, wenn Gebäude so klein, dass es problemlos überblickt werden kann. (Zuverlässige + lückenlose Maßnahme gegen Gefährdung)
(P) gemischt-genutzte Gebäude
h.M. (+) wenn einheitliches Gebäude + Inbrandsetzung des bewohnten Teiles nicht ausgeschlossen ist.
a.A. (+) wenn gerade bewohnter Teil
Jedenfalls bei gemeinsamen Einrichtungen oder Verbindungen.
Ggf. aber Endwidmung durch Bewohner, zB konkludent durch gemeinschaftliches Inbrandsetzten.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010