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Alle Oberthemen / Wirtschaftsrecht / Einführung in das Wirtschaftsrecht / Wirtschaftsrecht
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Was verstehen Juristen unter Geschäftsfähigkeit? Bilden Sie ein Beispiel zur Deliktsfähigkeit!
a) Geschäftsfähigkeit ist die Vorraussetzung dafür, Rechtsgeschäfte (insb. Verträge) wirksam
abschließen zu können.
b)
§828 Ein Fünfjähriger verletzt einen Spielgefährten durch einen Steinwurf (Abs.1: nicht deliktsfähig)

Ein Achtjähriger läuft bei rot über die Straße/wirft Steine von der Autobahnbrücke und verursacht einen Unfall (Abs.2 nicht deliktsfähig/deliktsfähig)

Ein Siebzehnjähriger beschädigt bei seinem Einzug fahrlässig die Wohnungstür seines neuen Nachbarn (Abs.3 Einsichtsfähigkeit?)

-> bis zum 7. Lebensjahr nicht deliktsfähig, bei Verkehrsunfall bis 10 Jahren (außer bei Vorsatz); bis Vollendung 18. Lebensjahr nicht deliktsfähig, wenn erforderliche Einsicht zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit fehlt
Tags: VL 08.08.
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Karteninfo:
Autor: Corinna
Oberthema: Wirtschaftsrecht
Thema: Einführung in das Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht: 13.04.2010

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