Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
128
11. Nennen Sie die Grundsätze schulischer Suchtprävention. Beschreiben Sie die aus ihrer Sicht drei wichtigsten Grundsätze.
1. Teil der schulischen Gesundheitsförderung (Vernetzung, „Setting-Ansatz“, alle Beteiligten müssen akkordiert arbeiten)
2. Förderung von Lebenskompetenzen (Einfühlungsvermögen, Selbstwahrnehmung, Umgang mit Stress, Standfestigkeit)
3. Schaffung von Rahmenbedingungen (Verhältnisprävention) – z.B. ist Rauchen seit gesetzlichem Rauchverbot tatsächlich leicht zurückgegangen
4. Orientierung am Bedarf und an den Bedürfnissen (wo sind Ansatzpunkte, wo der Zugang, oft über Rauchen thematisiert, nicht gleich mit Horrorszenarien einsteigen, weil man damit an Glaubwürdigkeit verliert)
5. Ursachenorientierung (was sind Ursachen? – Klaviermodell: Interessen der Jugendlichen verbreitern)
6. Langfristige und kontinuierliche Planung und Umsetzung (nicht teure Einzelprojekte, was ist Ziel/Maßnahme, wer setzt sie um; günstig wäre fixes Curriculum)
7. Aufbau von Kompetenzen (LehrerInnen brauchen Kompetenzen und Wissen, ab wann Fachleute nötig, Förderung der life skills ist Sache der Lehrer, aber z.B. Wissensvermittlung über Suchtformen kann abgegeben werden
8. Setting-Ansatz (die gesamte Schulgemeinschaft zusammen, im schulischen Setting)
9. Sachlich ausgewogene Wissensvermittlung (nicht grausliche Filme und ehemalige Abhängige, eher z.B. Unterschiede zwischen Cannabis und Heroin erklären…)
10. Helfen statt Strafen (§13 SMG) (werden nicht aus der Schule ausgeschlossen, sondern zuerst gesundheitliche Maßnahmen, die müssen sie nachweisen; in der Praxis versuchen Schulleiter aber oft eher, Eltern zu Abmeldung des Schülers zu bringen, um guten Ruf der Schule besorgt)
Dazu: Kopie "Grundsätze schulischer Suchtprävention" lesen.
2. Förderung von Lebenskompetenzen (Einfühlungsvermögen, Selbstwahrnehmung, Umgang mit Stress, Standfestigkeit)
3. Schaffung von Rahmenbedingungen (Verhältnisprävention) – z.B. ist Rauchen seit gesetzlichem Rauchverbot tatsächlich leicht zurückgegangen
4. Orientierung am Bedarf und an den Bedürfnissen (wo sind Ansatzpunkte, wo der Zugang, oft über Rauchen thematisiert, nicht gleich mit Horrorszenarien einsteigen, weil man damit an Glaubwürdigkeit verliert)
5. Ursachenorientierung (was sind Ursachen? – Klaviermodell: Interessen der Jugendlichen verbreitern)
6. Langfristige und kontinuierliche Planung und Umsetzung (nicht teure Einzelprojekte, was ist Ziel/Maßnahme, wer setzt sie um; günstig wäre fixes Curriculum)
7. Aufbau von Kompetenzen (LehrerInnen brauchen Kompetenzen und Wissen, ab wann Fachleute nötig, Förderung der life skills ist Sache der Lehrer, aber z.B. Wissensvermittlung über Suchtformen kann abgegeben werden
8. Setting-Ansatz (die gesamte Schulgemeinschaft zusammen, im schulischen Setting)
9. Sachlich ausgewogene Wissensvermittlung (nicht grausliche Filme und ehemalige Abhängige, eher z.B. Unterschiede zwischen Cannabis und Heroin erklären…)
10. Helfen statt Strafen (§13 SMG) (werden nicht aus der Schule ausgeschlossen, sondern zuerst gesundheitliche Maßnahmen, die müssen sie nachweisen; in der Praxis versuchen Schulleiter aber oft eher, Eltern zu Abmeldung des Schülers zu bringen, um guten Ruf der Schule besorgt)
Dazu: Kopie "Grundsätze schulischer Suchtprävention" lesen.
Tags: Haller, Suchtmittelgesetz
Quelle:
Quelle:
Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009