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Muss der Bundesrat auch bei Zustimmungsgesetzen den Vermittlungsausschuss anrufen, bevor er die Zustimmung verweigert?
Nein, der Bundesrat ist gleichberechtigt am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und kann deshalb die Zustimmung von vornherein verweigern. In diesem Fall aber haben Bundestag und Bundesregierung die Möglichkeit, das Vermittlungsverfahren in Gang zu setzen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010