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Definieren sie den Begriff „Anschaffungskosten“
Aufwendungen die geleistet werden müssen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen Betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können
Nur aufwandsgleiche Kosten
Anschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten
nachträgliche anschaffungskosten
- anschaffungspreisminderungen
+ inbetriebsetzungskosten
= Anschaffungskosten
Nur aufwandsgleiche Kosten
Anschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten
nachträgliche anschaffungskosten
- anschaffungspreisminderungen
+ inbetriebsetzungskosten
= Anschaffungskosten