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Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften
Rechtsgeschäfte können durch besondere Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner nachträglich ungültig werden.
Bis zur Anfechtung sind diese jedoch gültig.
Anfechtbar sind Rechtsgeschäfte mit folgenden Aspekten:
- wegen Irrtum in der Erklärung (Nennung eines falschen Preises)
- wegen Irrtum in der Übermittlung (z.B. schlechte Telefonverb.)
- wegen Irrtum in der Eigenschaft einer Person/Sache
- wegen arglistiger Täuschung (Unfallwagen als unfallfrei verkaufen)
- wegen widerrechtlicher Drohung (z.B. Erpressung)
Bis zur Anfechtung sind diese jedoch gültig.
Anfechtbar sind Rechtsgeschäfte mit folgenden Aspekten:
- wegen Irrtum in der Erklärung (Nennung eines falschen Preises)
- wegen Irrtum in der Übermittlung (z.B. schlechte Telefonverb.)
- wegen Irrtum in der Eigenschaft einer Person/Sache
- wegen arglistiger Täuschung (Unfallwagen als unfallfrei verkaufen)
- wegen widerrechtlicher Drohung (z.B. Erpressung)
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010