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Welches ist das Schutzgut des Art. 103 Abs. 2 GG?
Art. 103 Abs. 2 GG konkretisiert das Rechtsstaatsprinzip und schützt insoweit die Individualgerechtigkeit als dem Täter die Verbotenheit seines Tuns grundsätzlich bekannt sein muß.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010