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Zitieren Regel Nr. 7
Wie müssen Eläuterungen eingefügt werden?
Wie müssen Eläuterungen eingefügt werden?
Wenn Erläuterungen eingefügt werden müssen, müssen sie kenntlich gemacht werden. Grundsätzlich gilt: alle Veränderungen des Originaltextes (Auslassungen, Ergänzungen, Erläuterungen, Hervorhebungen, Verschmelzungen, Zitate in zitierten Sätzen) müssen gekennzeichnet werden.
„Sie [die Nachbarin, d. Verf.] war schon Witwe.“
„Sie [die Nachbarin, d. Verf.] war schon Witwe.“