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Vorschlag und Beratung (Betriebsrat)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet sich die Meinung des Betriebsrates einzuholen.
- Personalplanung
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Betriebsänderungen (Stilllegung oder Zusammenschluss von
Betrieben)
- Investitionen
- Personalplanung
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Betriebsänderungen (Stilllegung oder Zusammenschluss von
Betrieben)
- Investitionen
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010