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Ist gleichstufiger Nebenbesitz möglich?
Rsp.: zweites BMV zerstört automatisch das erste, gleichstufiger Nebenbesitz unmöglich, da Besitz nur auf eine Person hinweisen kann (§§ 1006, 937 BGB=
-> gutgläubiger Erwerb (+)

h.L.: gleichstufiger Nebenbesitz, wenn beim ersten BMV ein Besitzrest verbleibt
-> gutgläubiger Erwerb (-), da Veräußerer nicht jeden Besitzrest verliert
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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