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Beihilfe § 27
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a. Haupttat eines anderen (Beachte: Vorsätzlich, rechtswidrig, mind. strafbarer Versuch!)
b.Hilfe leisten zur Tat eines anderen (Sowohl physische als auch psychische)
2. Subjektiver Tatbestand
Doppelvorsatz:
a. Vorsatz zum Hilfeleisten
b. Vorsatz zur Vollendung der Haupttat
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
1. Objektiver Tatbestand
a. Haupttat eines anderen (Beachte: Vorsätzlich, rechtswidrig, mind. strafbarer Versuch!)
b.Hilfe leisten zur Tat eines anderen (Sowohl physische als auch psychische)
2. Subjektiver Tatbestand
Doppelvorsatz:
a. Vorsatz zum Hilfeleisten
b. Vorsatz zur Vollendung der Haupttat
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Karteninfo:
Autor: gedankensalat
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Potsdam
Ort: Potsdam
Veröffentlicht: 14.01.2010