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Welche Auswirkungen hat § 926 I BGB auf die Erwerbstatbestände der §§ 929 ff. BGB?
Entgegen der allgemeinen Regeln ist keine Besitzverschaffung (Übergabe) des Zubehör notwendig. Der Eigentumserwerb vollzieht sich durch Auflassung und Eintragung.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010