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Zur Bundesversammlung gehören alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Besteht die andere Hälfte ausschließlich aus Landtagsabgeordneten?
Nein, zur Hälfte wird die Bundesversammlung zwar durch die Landtage gewählt; die Gewählten brauchen aber nicht Mitglieder eines Landtages zu sein.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010