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Wie kann der Eigentümer einen Anspruch aus § 816 I 1 BGB realisieren, wenn die Verfügung des Nichtberechtigten ihm gegenüber wegen § 935 BGB unwirksam ist?
Er kann die Verfügung gem. § 185 II 1, 1. Alt BGB genehmigem. Die Verfügung ist dann ihm gegenüber wirksam, was aber nichts daran ändert, dass der Verfügende als Nichtberechtigter handelte. In dem Verlangen des durch die Verfügung Erlangten ist regelmäßig die konkludente Genehmigung zu erblicken.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010