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Heimtücke bei Mord § 211 an einem Bewusstlosen möglich?
ABGRENZUNG ZU SCHAFENDEN
h.M. § 211 (-)
Arg. (+) Bewusstlosigkeit überkommt Opfer überraschend, so dass es den Zustand nicht in der Vorstellung erreicht, vor Übergriffen geschützt zu sein.
Arg. (+) Schlafender wird in der Erwartung getäuscht, ihm werden niemand was anhaben.
a.A. § 211 (+)
Arg. (+) Ausnutzung der situativ bedingten besonderen Schutzlosigkeit. In beiden Fällen hindert die hilflose Lage den Angegriffenen daran, dem Anschlag zu begegnen oder diesen zu erschweren.
h.M. § 211 (-)
Arg. (+) Bewusstlosigkeit überkommt Opfer überraschend, so dass es den Zustand nicht in der Vorstellung erreicht, vor Übergriffen geschützt zu sein.
Arg. (+) Schlafender wird in der Erwartung getäuscht, ihm werden niemand was anhaben.
a.A. § 211 (+)
Arg. (+) Ausnutzung der situativ bedingten besonderen Schutzlosigkeit. In beiden Fällen hindert die hilflose Lage den Angegriffenen daran, dem Anschlag zu begegnen oder diesen zu erschweren.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010