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Regelungen der KSZE-Schlussakte?
Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten ...
- zur Unverletzlichkeit der Grenzen,
- zur friedlichen Regelung von Streitfällen,
- zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates;
- aber wichtig: Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Karteninfo:
Autor: R. Nückel
Oberthema: Geschichte
Thema: 1989-1990
Schule / Uni: Suitbertus-Gymnasium
Ort: Düsseldorf
Veröffentlicht: 08.04.2013