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Wirkung der Vormerkung
883 II
- relative Unwirksamkeit von Eigentum zugunsten des Vormerkungsberechtigten
- gilt auch für die Belastung von Grundstücken die gegen die Interessen des Vormerkungsberechtigten abgeschlossen wurden
- auch eine weitere Vormerkung ist gegenüber dem ersten Vormerkungsberechtigten relativ unwirksam
- ein Widerspruch nach der Vormerkung ist ebenfalls unwirksam; (hM); § 883 II analog
- relative Unwirksamkeit von Eigentum zugunsten des Vormerkungsberechtigten
- gilt auch für die Belastung von Grundstücken die gegen die Interessen des Vormerkungsberechtigten abgeschlossen wurden
- auch eine weitere Vormerkung ist gegenüber dem ersten Vormerkungsberechtigten relativ unwirksam
- ein Widerspruch nach der Vormerkung ist ebenfalls unwirksam; (hM); § 883 II analog
Tags: Sachenrecht
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