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Mündigkeit und Unmündigkeit bei Kant
1784 "Was ist Aufklärung"
Jeder könne mündig werden
Mündigkeit ist:
als Rechtsbegriff
aus dem geschichtlichen und bildungsphilosophischen Kontext:
Jeder könne mündig werden
Mündigkeit ist:
als Rechtsbegriff
- meint zunächst ein Leben frei von der Herrschaft, aber auch dem Schutz eines Vormundes
aus dem geschichtlichen und bildungsphilosophischen Kontext:
- meint den Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit, die verhindert, sich selbst seines Verstandes zu bedienen ohne die Hilfe eines anderen in Anspruch zu nehmen.
- selbstverschuldete Unmündigkeit, weil es nicht an Verstand mangelt, sondern an dem Willen und dem Mut sich dessen ohne Leitung zu bedienen. Er denkt nicht selbst, hinterfragt nicht, reflektiert nicht
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013